Bußgeld Tschechien

Bußgelder und Knöllchen, die durch die tschechische Polizei verhängt werden, können auch in Deutschland (und in der gesamten EU) eingetrieben werden. Aber nicht in jedem Fall! Denn es gibt Ausnahmen für besonders clevere Verkehrssünder: Man muss noch vor Ort Einspruch erheben, mit der Begründung, man sei nicht selbst gefahren.

Bei Parkknöllchen wäre das vielleicht machbar, aber bei den oft verwendeten Krallen hat man damit eher keine Chance, die kommt in der Regel erst weg, wenn bezahlt wurde. Bei Geschwindigkeitsverstößen und anschliessender Polizeikontrolle gehört allerdings schon ein großes Stück Dreistigkeit dazu, zu sagen, man sei nicht selbst gefahren. 🙂

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Ein Gedanke zu „Bußgeld Tschechien

  1. Alex

    Hähä, dass hätte ich mal machen sollen, als die mich rausgewunken hatten. Ich noch am Steuer und dann zum Officer sagen: Einspruch, bin nicht gefahren, ätsch!

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